Die Wortmarke „Sebamed“ und die Wort-/Bildmarke „fedamed“ sind verwechslungsfähig. Beim Zeichenvergleich ist das kennzeichnungsschwache Element „med“ mitzuberücksichtigen. Sachverhalt Gegen die beim DPMA für Waren und Dienstleistungen der Klassen 3 und 5 eingetragene Wort-/Bildmarke „fedamed“ wurde aufgrund der älteren Marke „Sebamed“ Widerspruch eingelegt. Die Markenstelle hat Verwechslungsgefahr verneint, da sich die zumal im Hinblick auf den beschreibenden Anklang der Wortsilbe „-med“ stärker beachteten Wortanfänge „feda-“ und „Seba-“ deutlich unterschieden. Entscheidung Das BPatG hat sich dieser Sichtweise nicht angeschlossen und Verwechslungsgefahr bejaht. Hierbei billigte das Gericht der älteren Marke „Sebamed“ eine durchschnittliche Kennzeichnungskraft zu. Zwar mögen die Bestandteile „Seba“ (Hinweis auf…
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