Der in Rede stehende weiß-rot gefärbte zylindrische Behälter ist mangels Unterscheidungskraft selbst dann nicht als 3D-Marke in das Gemeinschaftsmarkenregister einzutragen, wenn er eine innovative Form aufweist, die sich von am Markt üblichen Formen abhebt. Sachverhalt Das EuG hatte über die Schutzfähigkeit der nachfolgend abgebildeten 3D-Marke ins Gemeinschaftsmarkenregister zu entscheiden. Die Marke zeigt ein zylindrisches, weiß-rotes Gefäß und beansprucht u.a. Schutz für pharmazeutische Erzeugnisse, insbesondere Salben für pharmazeutische Zwecke, sowie für Behältnisse für Salben und sonstige Mittel für medizinische Zwecke. Das HABM versagte die Eintragung unter Verweis auf die mangelnde Unterscheidungskraft der Marke. Hiergegen wendet sich die Anmelderin mit ihrer Klage. Entscheidung Die Klage bleibt erfolglos. Das EuG schließt sich dem HABM in der Auffassung an, dass dem als Marke…
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